Grillen auf dem Balkon

Situation:

Nicht jeder Mieter kann zu gegebenen Anlässen in seinen Garten ausweichen - aber "Balkonien" liegt vor der Wohnzimmertür. Also wird der Grill aufgebaut, ein paar Klappsessel aufgestellt und die Party geht los...

Nur mit dem Nachbarn haben Sie vielleicht nicht gerechnet, der sein letztes Bier gerade gestern ausgetrunken hat und dem der Rauch jetzt in der Nase kitzelt.

Auch wenn die Berater des Mieterverein Brandenburg nicht zu jeder Balkonparty eingeladen werden, möchten sie folgende Hinweise geben:

Gehen Sie dem Streit mit dem Nachbarn aus dem Weg!
Beachten Sie bitte:

Wir empfehlen wegen der umstrittenen Rechtslage, mit den Betroffenen vorab eine Einigung zu erzielen. Eine freundliche Vorankündigung, ein kleiner Blumengruß für die Nachbarin und die Flasche Bier für den Nachbarn wirken oft Wunder. Sie müssen ja nicht die Nachbarn auch einladen.

Guten Appetit und viel Spaß!

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